Pressemitteilung #10 vom 05.07.2017
Der Sonderzug zu den Protesten gegen den G20-Gipfel verließ am 5. Juli mit vier Stunden Verspätung den Badischen Bahnhof in Basel. Von den 160 Personen, die zusteigen wollten, wurden 32 an der Reise nach Hamburg gehindert. Gegen 24 Personen wurden Ein- oder Ausreisesperren verhängt, acht Personen verpassten den Zug aufgrund der vorsätzlich verschleppten Vorkontrollen durch die schweizerische und deutsche Polizei.
Der Sonderzug ZuG20 sollte ursprünglich am 5. Juli um 14:27 von Basel via Kornwestheim bei Stuttgart, Heidelberg, Frankfurt am Main, Köln und Dortmund nach Hamburg fahren. Am Badischen Bahnhof in Basel war die Polizei mit einem Großaufgebot präsent und kontrollierte über fünf Stunden die Reisenden. Die Abfahrt verzögerte sich aufgrund dieser Schikanen erheblich, so dass der Zug erst um 18:20 Uhr abfahren konnte.
Die Ein- und Ausreiseverbote sind eindeutig Gesinnungsverbote. Die Behörden sprachen die Verbote auch gegen Personen aus, die nicht vorbestraft sind. In der vorgefertigten Verfügung heißt es: „Ihr Aufenthalt im Bundesgebiet würde eine gegenwärtige, schwerwiegende Gefährdung eines Grundinteresses der Gesellschaft oder die öffentliche Gesundheit gefährden.“ Die Anwältin Angela Furmaniak zu den Verboten: „Die schikanöse Behandlung der Demonstrantinnen und Demonstranten im Zug macht einmal mehr den fragwürdigen Umgang der Polizei mit rechtsstaatlichen Grundsätzen deutlich. Der Versuch, mit allen Mitteln Proteste gegen den G20-Gipfel zu unterbinden, bietet Anlass zur Sorge, dass Bürgerrechte in den kommenden Tagen systematisch ausgehebelt werden und Hamburg zu einer autoritären Zone verkommt.“
Die Schikanen gegen den ZuG20 knüpfen an die Zermürbungsstrategie der Hamburger Polizei an – notfalls auch rechtswidrig – den Protest bereits im Vorfeld zu ersticken. In den letzten Tagen wurde mit unterschiedlichen Mitteln versucht, die Anreise von Aktivist*innen nach Hamburg zu verhindern, sei es durch Präventivhaft, wie in Rostock, oder durch Einreiseverbote und Meldeauflagen.