Pressemitteilung #7 vom 03.07.2017
In Hamburg versuchen Polizei und Verfassungsschutz Linke mit einer Politik der Abschreckung vom Protest gegen den G20-Gipfel abzuhalten. Die Mittel reichen von „Gefährderansprachen“, öffentlicher Diffamierung von Einzelpersonen über die Behinderung und Zerstörung von Campinfrastruktur bis hin zu Razzien und Präventivhaft. Durch Presseveröffentlichungen wurde bekannt, dass diese Abschreckungspolitik vom „Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums“ in Köln beschlossen wurde.
„Gefährderansprachen“, also offensive Einschüchterungsversuche durch die Polizei, gab es in den letzten Tagen mindestens in Hamburg, Rostock, Dresden, Leipzig, Burg und Saarbrücken. In Burg drohte die Polizei Aktivist*innen mit Haft, falls diese in Hamburg auffällig werden sollten. In Rostock wurde sogar eine Person nach einer präventiven Razzia zur „Gefahrenabwehr“ bis nach dem Ende des Gipfels nach Polizeirecht in Unterbindungsgewahrsam genommen. Die Razzia fand auf Betreiben und unter Anwesenheit des Hamburger LKA am Abend des 1. Juli statt. Sie richtete sich gegen zwei Linke, denen vorgeworfen wird, möglicherweise Straftaten während des Gipfels zu begehen. Die Staatsanwaltschaft prüft laut einer Pressemitteilung der Polizei sogar ein Verfahren nach dem Gesinnungsparagraphen 129 StGB.
Die Renaissance erfolgreicher Gipfelproteste in Hamburg soll unter allen Umständen verhindert werden. Neben Abschreckung im Vorfeld zielt die Hamburger Polizei vor Ort vor allem auf die Infrastruktur des Protests. In den vom Verwaltungsgericht genehmigten Auflagen vom 2. Juli für Protest-Camp im Elbpark Entenwerder heißt es: „Untersagt ist das Aufstellen von Schlafzelten, das Errichten von Duschen sowie der Aufbau von Küchen.“ Innensenator Grote frohlockte auf Twitter: „VG Hamburg bestätigt Linie der Versammlungsbehörde: Kein Übernachtungscamp“ und bestärkte damit die Politik der Polizei. Noch am selben Abend stürmten Polizeieinheiten den Elbpark, verletzten mehrere Linke durch Reizgas und beschlagnahmten ein Dutzend Zelte.
Der Inlandsgeheimdienst hingegen setzt auf einen Internetpranger, um vermeintliche Rädelsführer*innen zu denunzieren. Zwar richten sich die antilinken Dossiers auf den Seiten des Hamburger Verfassungsschutzes gegen Einzelne, die in BILD-Zeitungs-Manier als Rädelsführer*innen denunziert werden. Tatsächlich jedoch soll die soziale Bewegung gegen den G20-Gipfel als Ganzes diskreditiert werden. Die Situation wird von den Behörden bewusst zugespitzt und es ist absehbar, dass ihre Provokationen zu deutlich wahrnehmbaren Protest führen werden.
Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 02.07.2017 (PDF)