Pressemitteilung #3 vom 23.06.2017
Am 12. Juni 2017 gab das Innenministerium bekannt, dass ab sofort und bis zum 11. Juli Grenzkontrollen an den deutschen Schengen-Binnengrenzen durchgeführt werden sollen, sowohl an den Land- und Seegrenzen als auch an Flughäfen. Bereits am selben Abend begannen die Grenzkontrollen an der dänisch-deutschen Landgrenze in Schleswig-Holstein, sowie auf den entsprechenden Fährhäfen. Seit dem 13. Juni werden die westlichen Grenzen zu Belgien und den Niederlanden kontrolliert. Nur wenig später, am 16. Juni, gab die Bundespolizei Weil am Rhein stolz bekannt, dass die politisch motivierten Kontrollen im südwestlichen Dreiländereck an der deutsch-schweizerischen und deutsch-französischen Grenze bereits zu mehreren Festnahmen geführt hätten. Verhaftet wurden dabei allerdings Menschen, die wegen Diebstahls oder Trunkenheit am Steuer zur Fahndung ausgeschrieben worden waren.
Sachsen begann mit der Kontrolle der östlichen Grenzen am 17. Juni schwerpunktmäßig auf der A4 und ab dem 19. Juni dann auch auf der A 17, auch die Bahnstrecke von Prag nach Dresden soll verstärkt kontrolliert werden. Obwohl der europäische Gerichtshof am 21. Juni systematische verdachtsunabhängige Kontrollen eingeschränkt hat und obwohl die Innenministerkonferenz vom 12. bis 14. Juni 2017 in Dresden den bayerischen Antrag auf eine bundesweite Einführung abgelehnt hat, wird die Schleierfahndung weiterhin von den meisten Landespolizeien eingesetzt. Der sächsische Innenminister Uhlbig nutzte die Aussetzung des Schengener Abkommens im Vorfeld des G20-Gipfels, um für die Schleierfahndung zu werben, die in Sachsen auch nach dem 11. Juli im grenznahen Raum eingesetzt werden soll. Offenbar soll so die Schleierfahndung als ein Mittel zur Migrationsabwehr etabliert werden, die außerhalb von Gipfelzeiten zumeist durch Racial Profiling in die Schlagzeilen gerät.