Pressemitteilung #1 vom 20.06.2017
Der G20 EA kritisiert das Vorgehen von Senat und Polizei gegen die Anti-G20 Proteste. Durch die Allgemeinverfügung vom 9. Juni 2017 wird die Versammlungsfreiheit in weiten Teilen der Hamburger Innenstadt während des G20-Gipfels am 7. und 8. Juli massiv eingeschränkt. Die Camps der GipfelgegnerInnen sollen per Verwaltungsakt aus weiten Teilen des Stadtgebiets verdrängt und jeglicher Protest aus dem Stadtbild verbannt werden.
Gegen diese Allgemeinverfügung sind verschiedene Klagen angekündigt worden, wie z.B. vom Gängevierteil, dem antikapitalistischen Camp und dem Bündnis „Grenzenlose Solidarität statt G20“. Das ist richtig und wichtig. Der Senat behauptet, die Ausweisung einer 38 Quadratkilometer großen Demonstrationsverbotszone sei verhältnismäßig und beruft sich dabei auf den vermeintlichen Präzedenzfall des Papstbesuchs im September 2011 in Berlin.
Der Hamburger Senat versucht dabei sogar die Grenzen des an sich schon versammlungsfeindlichen Erlasses aus Berlin noch weiter auszudehnen. Wurde in Berlin die Versammlungsfreiheit für acht Stunden eingeschränkt, soll sie in der Hamburger Demonstrationsverbotszone für 35 Stunden ausgesetzt werden.
Der Hamburger Senat versucht durch die großflächige und langandauernde Aussetzung der Versammlungsfreiheit während des G20-Gipfels Fakten auch für zukünftige Großereignisse zu schaffen.